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Neuerscheinungen 2017

Stand: 2020-02-01
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Sandie Calme

Französisches Gesellschaftsrecht


2017. 96 S. 220 mm
Verlag/Jahr: IGEL VERLAG RWS 2017
ISBN: 3-9548535-9-0 (3954853590)
Neue ISBN: 978-3-9548535-9-5 (9783954853595)

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Dieses Werk stellt die Grundlagen des französischen Gesellschaftsrechts vor. In erster Linie werden die Tragweite des Unternehmensfreiheitskonzepts sowie die zugrundeliegenden Code de commerce und Tribunal de commerce dargelegt. Es wird auf die Grundbegriffe der Kaufmannschaft wie die Rechtsstellung der Kaufleute, die französischen Unternehmensstrukturen und die strafrechtlich belegte Haftung des Geschäftsführers eingegangen. Ebenso werden die Unternehmensrisiken der Insolvenz und die dagegen ausgerichteten Finanzierungsinstrumente betrachtet. Als Rechtssubjekte unterliegen die Gesellschaften besonderen Gerichtsprozederen, denen gelegentlich alternative Streitbeilegungsverfahren vorgezogen werden: Dieser Aspekt wird mit einem Fokus auf sowohl interne als auch grenzüberschreitende Rechtstreitigkeiten behandelt.
Textprobe:
Kapitel 2, Die Gesellschaften:
a Allgemeines:
aa Die associations (Vereine):
Die Gesellschaften unterscheiden sich von den Vereinen darin, dass die Vereine keinen entgeltlichen Zweck erzielen. Die Vereine sind in der Regel "associations lois de 1901", dh. nach einem Gesetz von 1901 begründet. Sie betreffen Aktivitäten wie kulturelle oder humanitäre Tätigkeiten.
bb Die nicht-kommerziellen Gesellschaften:
Es gibt auch nicht-kommerzielle Gesellschaften. Sie betreffen klassische Unternehmensberufe, sind jedoch auch für Freiberufe wie Ärzte oder Rechtsanwälte geeignet.
Es sind beispielsweise Gesellschaften für freiberufliche Tätigkeiten mit jeweils einzelartigen Organisationen, die die entsprechenden Normen für Unternehmenskategorien einhalten. Beispielsweise bestehen adaptierte Formen zu einer klassischen GmbH für freiberufliche Tätigkeiten. Es gibt auch zivile berufliche Gesellschaftsarten wie die "sociétés civiles professionnelles" oder SCP, "sociétés civiles de moyens" oder SCM, die darin bestehen, einer Gruppe von Freiberuflern die Möglichkeit zu schaffen, über die materiellen Güter und Gegenstände zu verfügen, die die Ausübung ihres Berufs vereinfachen. Die Freiberuflichen dürfen auch unter der Form der EIRL arbeiten.
b Die Handelsgesellschaften:
aa Allgemeines:
Die Handelsgesellschaften unterliegen dem Code de commerce. Nach Artikel L210-1 des Code de commerce sind bestimmte Gesellschaftsformen immer kommerzieller Art: Es sind die offenen Handelsgesellschaften (sociétés en nom collectif), die einfachen Kommanditgesellschaften (sociétés en commandite simple), die Gesellschaften mit begrenzter Haftung (sociétés à responsabilité limitée) und die Aktiengesellschaften (sociétés par actions). Was die anderen Gesellschaftsformen betrifft sind sie nur dann kommerzieller Art, wenn sie Handelsgeschäfte treiben.
Die Gesellschaften haben im Regelfall Satzungen, die den Gesellschaftsnamen, den Gesellschaftssitz, den Gesellschaftszweck, das Gesellschaftsvermögen und die maximal 99 jährige Gesellschaftsdauer regeln (Artikel L210-2 des Code de commerce). Diese Voraussetzungen werden nach Gesellschaftskategorien festgesetzt.
Die Satzungen sind von vornherein die Leitfäden der Gesellschaften. Ihr Inhalt wird mit gesetzlichen Auflagen teilweise durchgesetzt werden.
Der Gesellschaftsname identifiziert die Gesellschaft als juristische Person und kann mit der Angabe der Gesellschaftsform verbunden sein (zum Beispiel mit der Abkürzungen SARL für die Société à responsabilité limité oder SNC für die société en nom collectif).
Der Gesellschaftssitz wird als der Ort betrachtet, wo die Gesellschaftsverwaltung liegt und hat somit einen Einfluss auf die Staatszugehörigkeit der Gesellschaft. Diese Staatszugehörigkeit bestimmt das jeweils anzuwendende Gesellschaftsrecht. Der Gesellschaftssitz ist auch für die gerichtliche Zuständigkeit ausschlaggebend.
Der Gesellschaftssitz der französischen Gesellschaften muss in Frankreich liegen: Er ist der wirkliche Sitz der Gesellschaft, das heißt, der wesentliche Ort der Gesellschaft und der Gesellschaftsverwaltung (Artikel L210-3 des Code de commerce).
Der tatsächliche Gesellschaftssitz unterscheidet sich vom Scheingesellschaftssitz, der typischerweise lediglich einem einfachen Briefkasten entspricht.
Der Gesellschaftszweck ist die Zielsetzung der Gesellschaft, zum Beispiel der Einzelverkauf von bestimmten Produkten oder bestimmten Dienstleistungen. Es ist nicht einfach, den Gesellschaftszweck zu verändern.
Theoretisch ist das Gesellschaftsvermögen nicht immer erforderlich oder gesetzlich gefordert. Jedoch ist eine bestimmte Geldsumme tatsächlich häufig unentbehrlich für das Bestehen einer Gesellschaft. Wenn ein bestimmtes Vermögen einer Gesellschaft gewidmet wird, dann ist es ein Teil des Firmen-Eigenkapitals, der nicht einfach veräußert werden kann, unbeachtet dessen, woher dieses Vermögen stammt.
Die Gesellschaftsgründu