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Burkhard Messerschmidt, Wolfgang Voit
(Beteiligte)
Privates Baurecht, Kommentar
Kommentar zu Paragrafen 631 ff. BGB samt systematischen Darstellungen sowie Kurzkommentierungen zu VOB/B, HOAI und BauFordSiG
Herausgegeben von Messerschmidt, Burkhard; Voit, Wolfgang
3. Aufl. 2018. XXII, 2090 S. 240 mm
Verlag/Jahr: BECK JURISTISCHER VERLAG 2018
ISBN: 3-406-71075-1 (3406710751)
Neue ISBN: 978-3-406-71075-9 (9783406710759)
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Zum Werk
Dieses Werk bietet eine fundierte Kommentierung aller Vorschriften, die für das Geschehen rund um den Bau von Bedeutung sind (insbesondere BGB, VOB, HOAI).
Der Benutzer erhält in der gewohnten Qualität der Beck schen Kurzkommentare eine:
- umfassende Kommentierung des neuen Bauvertragsrechts des BGB (
631 - 650u), mit besonderem Schwerpunkt auf den zentralen Vorschriften der Vergütung, der Mängelrechte und der Abnahme liegt
- systematische Darstellung des gesamten Bauvertragsrechts, in der auf über 500 Seiten alle zentralen Bereiche des Bauvertragsrechts dargestellt werden, so u.a.
- Besonderheiten einzelner Vertragstypen (Architekten-, Ingenieur-, Gutachter-, Projektsteuerungsvertrag u.a.)
- Unternehmereinsatzformen
- Bauträgervertrag
- Sicherung der Ansprüche, Formen und Möglichkeiten
- Abnahme und Abnahmesurrogate
- Insolvenz bei Bau- und Planerverträgen
- Gerichtliche Durchsetzung- Kurzkommentierung bauspezifischer Gesetze und Regelungen wie
- HOAI
- VOB Teil B
Das Werk verbindet so die Vorteile eines baurechtlichen Kompendiums mit der Aktualität und dem Detailreichtum eines Kommentars, indem Kommentierung und systematische Darstellung durch wechselseitige Bezugnahmen eng miteinander verbunden sind; auch nimmt der Kommentar immer an den entsprechenden Stellen Bezug auf den Kommentar Kapellmann/Messerschmidt, VOB Teile A und B.
Vorteile auf einen Blick
- vertieft, profunde Kommentierung des am 1. Januar 2018 in Kraft tretenden Bauvertragsrechts
- systematische Darstellungen zu den zentralen baurechtlichen Problemfeldern
- zusätzliche Kurz-Kommentierung der VOB Teil B
Zur Neuauflage
Schwerpunkt der 3. Auflage ist das neue Bauvertragsgesetz, das im März 2017 vom Bundestag verabschiedet wurde und am 1. Januar 2018 in Kraft treten wird. Dabei wird jetzt unterschieden zwischen dem Bauvertrag, der in der gewerblichen Bauwirtschaft zu tragen kommt, und dem Verbraucherbauvertrag, der sich an Endverbrauer als Bauherren wendet. Ebenfalls gesetzlich gefasst wird der Bauträgervertrag und der Architekten-und Ingenieurvertrag.
Die wesentlichen Punkte der Neuregelungen sind:
- Einführung eines einseitigen Anordnungsrechts des Bauherrn
- des Bestellers einschließlich Regelungen zur Preisanpassung bei Mehr- oder Minderleistungen
- Änderung und Ergänzung der Regelungen zur Abnahme
- Normierung der Kündigung aus wichtigem Grund
- beim Verbraucherbauvertrag: Einführung einer Baubeschreibungspflicht des Unternehmers, Verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit, Zweiwöchiges Widerrufsrecht für den Besteller
Zielgruppe
Für Baujuristen in Anwaltschaft, Bauindustrie und Bauverbänden, öffentliche Auftraggeber, Vergabekammern und Justiz.