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Stand: 2020-02-01
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Gunter Crößmann

Hessisches Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen mit Ausführungsverordnung - HGBP und HGBPAV -, Praxiskommentar


Herausgegeben von Crößmann, Gunter
2. Aufl. 2018. 378 S. m. Tabellen. 20.8 cm
Verlag/Jahr: BOORBERG 2018
ISBN: 3-415-06205-8 (3415062058)
Neue ISBN: 978-3-415-06205-4 (9783415062054)

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Das Hessische Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen gibt auch in seiner aktuellen Fassung zusammen mit der Ausführungsverordnung älteren, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung in Hessen die notwendige Sicherheit, ihr Leben trotz aller persönlichen Probleme in Würde und unter Achtung ihrer Interessen und Bedürfnisse verbringen zu können.

Da Gesetze und Verordnungen jedoch nur einen Rahmen bilden können, hilft der Kommentar konkret und praxisorientiert bei der rechtskonformen Gestaltung von Rahmenbedingungen der Betreuung und Pflege hilfe- und unterstützungsbedürftiger Menschen in Hessen.

Das Autorenteam hat nicht nur das Gesetz praxisnah kommentiert, sondern auch die gesamte Ausführungsverordnung (HGBPAV). Diese konkretisiert die Pflichten der betroffenen Pflege- und Betreuungseinrichtungen und ist somit von höchster Praxisrelevanz.
Deshalb ist dieser Kommentar auch von Praktikern für Praktiker geschrieben - verständlich, umfassend, ausgewogen und kompetent.
Das Autorenteam setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Prüfungs- und Beratungspraxis (regionale und obere Betreuungs- und Pflegeaufsicht Hessen), der Hessischen Ministerien für Soziales und Integration als oberste Betreuungs- und Pflegeaufsicht, für Inneres und für Sport und der Universität Heidelberg mit der Perspektive der (Rechts)Wissenschaft zusammen. Dieses Perspektivenspektrum vermeidet eine einseitige Betrachtung der neuen Rechtsnormen.

Eine besondere Herausforderung war für die Autorinnen und Autoren neben dem Schutzraum dieses Ordnungsrechts die qualifizierte Betrachtung der im Bundesgebiet einmaligen Betonung des Rechts auf eine gewaltfreie und menschenwürdige Betreuung und Pflege. Damit soll keinesfalls die gesamte Branche der Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen in Hessen unter einen Generalverdacht gestellt werden, sondern vielmehr gilt es für alle Beteiligten einschließlich der Betreuungs- und Pflegeaufsicht, hochsensibel und verantwortungsbewusst mit diesem heiklen Thema umzugehen.

Für alle mit dem HGBP befassten Aufsichtsbehörden sowie Betroffenen, Betreuer, Beiräte, Richter, Rechtsanwälte und Betreiber von Pflege- und Betreuungseinrichtungen bzw. mobilen Pflegediensten steht damit ein wegweisendes Nachschlagewerk zur Verfügung.