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Stand: 2020-02-01
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Jan-Niklas Mack

Die "rechtsscheinbare" Autorisierung von Zahlungsvorgängen.


Rechtsscheingrundsätze im europarechtlich determinierten Zahlungsdiensterecht. Dissertationsschrift
2018. 336 S. Abb.; 336 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2018
ISBN: 3-428-15458-4 (3428154584)
Neue ISBN: 978-3-428-15458-6 (9783428154586)

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Wie in europarechtlich determinierten Rechtsgebieten allgemein kommt es auch im Zahlungsdiensterecht zu Reibungspunkten zwischen den umgesetzten Richtlinienvorgaben und der gewachsenen staatlichen Rechtsordnung. Eine Auflösung dieses Spannungsverhältnisses kann jedoch gelingen: Sowohl die Grundsätze zum Anscheinsbeweis als auch eine Einstandspflicht nach Rechtsscheingrundsätzen kommen mit Blick auf die zahlungsdiensterechtliche Autorisierung in entsprechender Ausgestaltung zur Anwendung.
Wie in europarechtlich determinierten Rechtsgebieten allgemein kommt es auch im Zahlungsdiensterecht zu Reibungspunkten zwischen den umgesetzten Richtlinienvorgaben und der gewachsenen staatlichen Rechtsordnung. Dieses Spannungsverhältnis kann jedoch zugunsten der Anwendung nationaler Grundsätze aufgelöst werden: Neben der Anwendung der Grundsätze zum Anscheinsbeweis haben hinsichtlich der zahlungsdiensterechtlichen Autorisierung insbesondere Rechtsscheingrundsätze allgemein Geltung. Es kann jeweils eine die zahlungsdiensterechtlichen Spezialvorgaben berücksichtigende Ausgestaltung anhand einer Kategorisierung der verschiedenen Autorisierungsverfahren gelingen. Ein rechtsvergleichender Blick sowie ein Ausflug in den zahlungsdiensterechtlichen Bereicherungsausgleich bestätigen die Fortgeltung nationaler Rechtsscheindogmatik als Klassiker des deutschen Zivilrechts im Kontext des europarechtlich vorgeformten Rechts der Zahlungsdienste samt den Besonderheiten des digitalen Rechtsverkehrs.
Jan-Niklas Mack studierte Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg, dem King´s College London sowie der Goethe-Universität Frankfurt am Main als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes. Nach Abschluss des Ersten Staatsexamens 2015 als Landesbester promovierte er unter der Betreuung von Frau Prof. Dr. Katja Langenbucher und verbrachte dabei einen Forschungsaufenthalt am Somerville College der Universität Oxford. Promotionsbegleitend arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Großkanzlei im Bereich Konfliktlösung sowie am Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Katja Langenbucher im House of Finance der Goethe-Universität Frankfurt am Main.