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Neuerscheinungen 2018

Stand: 2020-02-01
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Claudia Ossola- Haring, Claudia Ossola-Haring (Beteiligte)

Gut, lieb und trotz Mindestlohn nicht (zu) teuer


Studenten, Schüler, Praktikanten und Aushilfen. Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
2018. 171 S. 19 cm
Verlag/Jahr: DATEV 2018
ISBN: 3-944505-75-1 (3944505751)
Neue ISBN: 978-3-944505-75-6 (9783944505756)

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Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ist seit über zwei Jahren in Kraft. In dieser Zeit haben sich für zahlreiche Unternehmen vielfältige Fragen und Anwendungsproblematiken insbesondere im Hinblick auf die Beschäftigung von Schülern, Studenten, Aushilfen und Praktikanten gestellt. Daneben liegen zwischenzeitlich die ersten höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Mindestlohngesetz vor.

Das Werk stellt die relevanten Grundfragen dar, ehe die Anrechenbarkeit von verschiedenen Entgeltbestandteilen, die Einstufung von Schülern, Studenten, Aushilfen und Praktikanten, die Handhabung von Arbeitszeitkonten, die zu beachtenden Aufzeichnungspflichten und die Haftung des Auftraggebers behandelt werden.

Der Arbeitgeber soll dabei auf die dringende Notwendigkeit der steuerlichen Beratung durch einen Steuerberater hinsichtlich der lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen des Mindestlohns insbesondere in Bezug auf die angesprochenen Personengruppen hingewiesen werden.
Die ersten Ferien ohne Eltern locken, das neue iPhone ist ein "Must have" ..., nur zwei von zig möglichen Motiven, warum Schüler neben ihrem "Hauptjob Schule" für Geld arbeiten wollen. Viele Eltern finden auch, dass ihre Kinder für ihre Wünsche arbeiten sollten, um zu lernen, dass das Geld "nicht auf den Bäumen wächst".

Für viele Unternehmer sind die arbeitswilligen und -wütigen Schüler ein Segen - gerade in Stoßzeiten oder Urlaubszeiten. Denn Arbeitnehmer und Aushilfen sind knapp - das merkt man zwischenzeitlich in allen Branchen und Gewerken.
Sowohl dem "Wollen" als auch dem "Sollen" sind aber rechtliche Grenzen gesetzt. Denn für Kinder und Jugendliche, die jobben möchten, gibt es Altersgrenzen:

- unter 13 ist Arbeiten nicht erlaubt (verbotene Kinderarbeit), aber es gibt Ausnahmen
- ab 13 Jahren sind für Schüler kleine Nebenjobs erlaubt
- ab 15 darf in den Ferien mehr gearbeitet werden
- ab 18 ist der Schüler frei in seiner Entscheidung, was er wann neben der Schule arbeitetSchüler sind aber nicht nur geschützt vom Jugendarbeitsschutzgesetz, sondern sie werden im Gegenteil durch den
1619 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geradezu zur Arbeit verpflichtet. Gehört nämlich ein Kind dem elterlichen Haushalt an, wird es von diesen erzogen oder unterhalten, ist es auch zu Dienstleistungen gegenüber den Eltern verpflichtet. Diese Verpflichtung betrifft nicht nur den Haushalt, sondern auch die - im Rahmen der kindlichen Leistungsfähigkeit möglichen - Mitarbeit im elterlichen Unternehmen. Ob die Eltern die Dienste des Kindes entlohnen, ist die Sache der Eltern.

Kein Wunder also, dass der Nachwuchs hier gerne die "moralische Keule" "verbotene Kinderarbeit" schwingt, und sich lieber auf einen fremden Arbeitgeber einlässt, mit dem man das Gehalt vorher verbindlich vereinbaren kann. Aber auch die eigenen Eltern können ihre Kinder wie fremde Arbeitnehmer anstellen - sie müssen "nur" die vor allem steuerlichen Regeln beachten.

Aber Kinder können auch freie Mitarbeiter sein oder selbst ein Unternehmen gründen. Wer regelmäßig auf eBay oder ähnlichen Verkaufsplattformen unterwegs ist, der weiß, dass dies oft schneller geht, als einem lieb ist.
Wer die Regeln kennt - und sie auch noch beachtet - der ist auch bei den Nebenjobs auf der sicheren Seite; egal ob als Schüler, als Student, als Eltern, als Arbeit gebender oder kooperierender Unternehmer.

Ihringen/Calw, im Mai 2018
Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring