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Neuerscheinungen 2019

Stand: 2020-02-01
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Manfred Busch, Gerd Hager, Karlheinz Schlotterbeck (Beteiligte)

Landesbauordnung für Baden-Württemberg - LBO


Textausgabe mit LBOAVO und den ergänzenden Vorschriften
Herausgegeben von Schlotterbeck, Karlheinz; Busch, Manfred; Hager, Gerd
11., überarb. Aufl. 2019. 417 S. 17 cm
Verlag/Jahr: BOORBERG 2019
ISBN: 3-415-06586-3 (3415065863)
Neue ISBN: 978-3-415-06586-4 (9783415065864)

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Topaktuell - handlich - praxisorientiert
Die Textsammlung fasst die wichtigsten landesrechtlichen Vorschriften des baden-württembergischen Bauordnungsrechts auf dem Stand der Rechtsänderungen durch die LBO-Novelle vom Juli 2019 zusammen. Die 11. Auflage wurde um weitere brandschutzrechtliche Vorschriften ergänzt.

Alle Änderungen auf einen Blick
Das Buch gibt außerdem eine systematische und praxisnahe Einführung zur LBO und den weiteren bauordnungsrechtlichen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Die Textsammlung richtet sich an alle am Bau Beteiligten.

Mit den wichtigsten ergänzenden Normen
Neben der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) beinhaltet das Werk die für die Praxis ständig benötigten Vorschriften:
- Allgemeine Ausführungsverordnung zur LBO (LBOAVO)
- Verfahrensverordnung zur LBO (LBOVVO)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
- Garagenverordnung (GaVO)
- Feuerungsverordnung (FeuVO)
- Verordnung über elektrische Betriebsräume (EltVO)
- Verkaufsstättenverordnung (VkVO)
- Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
- VwV Stellplätze
- VwV Brandschutzprüfung
- VwV Brandverhütungsschau
- VwV Feuerwehrflächen

Die Neuerungen der LBO-Novelle
Durch die LBO-Novelle wurden Vorschriften für Anbauten, Ausbau und Aufstockungen gelockert. Geringere Abstandsflächen ermöglichen eine dichtere Bebauung. Die nachträgliche Wärmedämmung von bestehenden Gebäuden kann weniger aufwändig sein. Die Pflicht, Flächen zur gemeinschaftlichen Nutzung zum Wäschetrocknen bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen vorzusehen, wird gestrichen.

Die starre Regelung von zwei Fahrradstellplätzen je Wohnung entfällt. Über die Stellplätze sollen die Kommunen vor Ort je nach Bedarf entscheiden. Neue Wohngebäude sollen künftig so gebaut werden, dass sie problemlos mit Ladesäulen für Elektroautos nachgerüstet werden können.

Grundsätzliche Erleichterungen gibt es für den Holzbau. Damit soll die Verwendung des nachwachsenden Baustoffes Holz reizvoller werden.