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Stephan Ast
Handlung und Zurechnung.
Habilitationsschrift
2019. 227 S. 227 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2019
ISBN: 3-428-15397-9 (3428153979)
Neue ISBN: 978-3-428-15397-8 (9783428153978)
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Die Handlung ist Ergebnis, nicht Gegenstand der Zurechnung. Sie kommt zustande, indem jemand einem anderen oder sich selbst eine Veränderung oder deren Ausbleiben begründet zurechnet. Dieses Handlungskonzept hilft, die Rolle der Kausalität, der Intention und normativer Zurechnungsurteile besser zu verstehen. Es ist daher in der Lage, das Fahrlässigkeits- und das Unterlassungsdelikt je als Handlung aufzufassen, und stellt die Teilbereiche der Straftatlehre auf ein tragfähiges Fundament.
Die Handlung ist Ergebnis, nicht Gegenstand der Zurechnung. Sie kommt durch eine Beobachtung zustande, die einer Person aus bestimmten Gründen eine Veränderung oder deren Ausbleiben zurechnet. Dieses Konzept ist dem Verständnis der Handlung als willkürlicher Körperbewegung oder (gesteuertem) Kausalprozess entgegengesetzt. Weder Kausalität noch Finalität (Absicht) sind unabdingbar, um die Zurechnung und somit eine Handlung zu begründen. An die Stelle jener Voraussetzungen tritt das allgemeinere Erfordernis des Kontingenz- und Sinnbezugs auf die Person des Handelnden. Das Zurechnungskonzept kann daher sowohl das Vorsatzerfordernis als auch die normative, "objektive" Begründung der Zurechnung in den Handlungsbegriff integrieren. Fahrlässigkeit und Unterlassung werden als Handlungen verständlich. Die Arbeit fordert dazu auf, die gesamte Tatbestands- und Straftatlehre als Teile der Handlungslehre zu verstehen.
A. Einleitung
B. Handlung und normative Zurechnung
Die Begriffe von Handlung und Zurechnung - Besonderheiten der strafrechtlichen Handlungslehre - Der kausale, objektive Handlungsbegriff - Der finale, subjektive Handlungsbegriff - Handlung und Straftatsystem
C. Die Handlung als Ergebnis einer Zurechnung
Sinnsetzung und Gegenstand des Sinnbezugs - Der Zurechnungsgegenstand - Die Kontingenzvoraussetzung - Die intentionale Zurechnung - Die normative Zurechnung
D. Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis und Sachwortregister
"Action and Imputation"
An action is the result, not the object of an "imputation". It is constituted if a person imputes a transformation or the absence of a transformation to itself or another person, justified by certain reasons. This concept of action enables a better understanding of the role of causality, intention and normative judgments. It allows to describe the wrongful negligence and omission each as an action and provides a basis for the system of fault requirements.
Stephan Ast studied and obtained a Dr. jur. at the TU Dresden. He qualified as a university lecturer at the Martin Luther University in Halle-Wittenberg and has acted as temporary incumbent of chairs of Criminal Law at the universities in Hannover, Halle, Dresden, Köln und Bonn. He currently holds the same position in Freiburg.