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Julian Dust

Täterschaft von Verbänden


Diss. Univ. Köln 2018
2019. 138 S. 233 mm
Verlag/Jahr: DUNCKER & HUMBLOT 2019
ISBN: 3-428-15717-6 (3428157176)
Neue ISBN: 978-3-428-15717-4 (9783428157174)

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In der wissenschaftlichen Diskussion über die Reform des Unternehmenssanktionenrechts wird häufig die Frage vernachlässigt, ob der Täterbegriff des geltenden Strafrechts auf Verbände übertragen werden kann. Die vorliegende Untersuchung zeigt auf, dass sich die Täterschaft von Verbänden in die geltenden Strukturen einpassen lässt. Juristische Personen haben die Fähigkeit, nicht nur Normadressat, sondern selbst Normautor zu sein. Ebenso wie natürliche Personen haben sie Einfluss auf die Entstehung gleicher Freiheit, weshalb sie sich auch so organisieren müssen, dass sie dieser Freiheit gerecht werden.
In der wissenschaftlichen Diskussion über die Reform des Unternehmenssanktionenrechts dominieren traditionell Überlegungen, ob juristische Personen und Verbände schuldhaft handeln können. Darüber wird häufig die Frage vernachlässigt, ob der Täterbegriff des geltenden Strafrechts auf Verbände übertragen werden kann. Die vorliegende Untersuchung zeigt auf, dass sich eine Täterschaft von Verbänden in die geltenden Strukturen einpassen lässt, womit zugleich ihre Voraussetzungen umgrenzt werden. Juristische Personen haben die Fähigkeit, nicht nur Normadressat, sondern selbst Normautor zu sein. Ebenso wie natürliche Personen haben sie Einfluss auf die Entstehung gleicher Freiheit, weshalb sie sich auch so organisieren müssen, dass sie dieser Freiheit gerecht werden. Zur Gestaltung des Organisationskreises des Verbandes sind dessen Leitungspersonen berufen, deren Handlungen dem Verband als eigene zugerechnet werden können. Eine Täterschaft im Sinne des geltenden Strafrechts resultiert hieraus nur dann, wenn die Anknüpfungstat als personales Unrecht der juristischen Person missbilligt wird. Der Autor resümiert, dass eine solche Verbandstäterschaft in
30 OWiG adäquat umgesetzt ist, nicht dagegen im EU-Kartellrecht.
A. Problematik: Sind juristische Personen Täter?

Begriff der Verbandstäterschaft - Definition von Verbänden und Tätern - Die Übertragung auf das Verbandsstrafrecht

B. Methodik

Problematik - Konstruierbarkeit der Verbandstäterschaft durch Auslegung - Reichweite und Grenzen der Rechtsschöpfung

C. Verbände als Normadressaten und Normautoren

Funktion und Inhalt der Rechtspersönlichkeit im Individualstrafrecht - Die juristische Person als Täter im Verbandsstrafrecht - Die juristische Person als Bußgeldadressat in
30 OWiG - Die wirtschaftliche Einheit als Täter im EU-Kartellrecht

D. Tathandlungen von Verbänden

Die Rechtsverletzung durch die Tathandlung - Die Rechtsverletzung durch die juristische Person - Die Anknüpfungstat in
30 OWiG - Die Anknüpfungstat im EU-Kartellrecht

E. Der Unrechtsvorwurf gegenüber Verbänden

Der Unrechtsbegriff im Individualstrafrecht - Der Unrechtsbegriff im Verbandsstrafrecht - Der Unrechtsbegriff in
30 OWiG - Der Unrechtsbegriff im EUKartellrecht

F. Täterschaft und Tatherrschaft

Grundlagen der Tatherrschaftslehre - Übertragung der Tatherrschaftslehre auf das Verbandsstrafrecht - Anwendung auf
30 Abs. 1 OWiG - Anwendung auf das EU-Kartellrecht

G. Zusammenfassung und Ergebnis

Bestätigung der Arbeitshypothese: Der Strafbegriff als Grundlage eines übergreifenden Täterbegriffs - Die Konstruktion einer Täterschaft von Verbänden anhand der Rechtspersönlichkeit - Die finale Rechtsverletzung von Verbänden als Voraussetzung der Täterschaft - Die Missbilligung der Rechtsverletzung als personales Unrecht des Verbandes - Täterschaft von Verbänden als tatbestandliche Herrschaft

Literatur- und Stichwortverzeichnis