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Neuerscheinungen 2019

Stand: 2020-02-01
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Volker Mayer

Zuwendungsrecht für die Praxis in Bund, Ländern und Gemeinden


Handbuch für Bewilligungsbehörden und Zuwendungsempfänger. Mit Beispielen, Checklisten und Mustertexten
2019. 376 S. 21 cm
Verlag/Jahr: WALHALLA FACHVERLAG 2019
ISBN: 3-8029-1850-9 (3802918509)
Neue ISBN: 978-3-8029-1850-6 (9783802918506)

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Finanzielle Förderung - eine Win-win-Situation für beide Seiten

Nicht immer will oder kann der Staat zur Erfüllung seiner vielfältigen Aufgaben selbst tätig werden. Deshalb vergibt er Zuwendungen, damit Dritte an seiner Stelle Zwecke des Gemeinwohls erreichen. Dies dient auch der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und dem Gedanken der Subsidiarität. Die Zuwendungsempfänger erfüllen staatliche Ziele eigenverantwortlich und werden hierzu finanziell gefördert.

Die anspruchsvolle Materie des Zuwendungsrechts bringt die Interessen beider Akteure des Zuwendungsverhältnisses in einen Ausgleich. Es ist in Bund und Ländern weitgehend einheitlich ausgestaltet. Das Handbuch Zuwendungsrecht für die Praxis in Bund, Ländern und Gemeinden richtet sich an Zuwendungsgeber und Zuwendungsempfänger, erklärt die Zusammenhänge und Regelungen und begleitet Sie Schritt für Schritt durch das Verwaltungsverfahren.

Informieren Sie sich insbesondere über

Förderrichtlinien
Zuwendungsbegriff, Zuwendungszweck und Zuwendungsverfahren
Bewilligung und Auszahlung der Zuwendung
Verwendungsnachweis und Erfolgskontrolle
Rücknahme, Widerruf und Änderung von Zuwendungsbescheiden
Ermäßigungsklausel und Modell des vorläufigen Zuwendungsbescheides
Abweichung von Verwaltungsvorschriften
vorzeitigen Maßnahmenbeginn
Besserstellungsverbot
Volker Mayer ist Referent im Bundesrechnungshof. Er kennt das Zuwendungs- und Haushaltsrecht aus allen Perspektiven: als Anwender in leitender Funktion der Verwaltung, Mitarbeiter des BMF in der Normsetzung, Prüfer im Bundesrechnungshof, Fachautor sowie als gefragter Dozent in Ausbildungs- und Praxisseminaren des Bundes, der Länder und bei Zuwendungsempfängern.