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Neuerscheinungen 2020

Stand: 2020-02-01
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Norbert Schneider

Anwaltsvergütung in Verkehrssachen


Zivilsachen, Straf- und Bußgeldsachen, Verwaltungsrecht
2020. 200 S. 24 cm
Verlag/Jahr: BECK JURISTISCHER VERLAG 2020
ISBN: 3-406-60490-0 (3406604900)
Neue ISBN: 978-3-406-60490-4 (9783406604904)

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Zum Werk
Der bekannte Gebührenrechtler Norbert Schneider legt einen Band zur Anwaltsvergütung in Verkehrssachen vor. Mandate im Verkehrsrecht haben naturgemäß meist vielfältige Bezüge zu mehreren Rechtsgebieten. Es gilt hier gerade wegen der Vielschichtigkeit der Mandate keine Gebühren zu verschenken.
Diese Neuerscheinung erläutert die wichtigsten Gebührensachverhalte im Verkehrsrecht unter zivil-, bußgeld-, verwaltungs- sowie strafrechtlichen Gesichtspunkten und erleichtert damit eine sichere und vollständige Abrechnung der verdienten Anwaltsgebühren. Damit wird auch eventuellen Streitigkeiten über die Abrechnung vorgebeugt.
Das Werk behandelt die Abrechnung in zivil-, verwaltungs-, straf- und bußgeldrechtlichen Verkehrsmandaten. Anhand zahlreicher Fallbeispiele und Abrechnungsmuster werden typische Abrechnungsfälle dargestellt, aber auch Hilfestellung für ungewöhnliche und seltene Konstellationen bei der Abrechnung dargereicht. Die Besonderheiten bei Rechtsschutzmandaten werden aufgezeigt.
Praxistipps und Berechnungsbeispiele runden die Darstellung ab.
Berücksichtigt wird auch das
2. KostRMoG sowie die zwischenzeitlich hierzu ergangene Rechtsprechung.
Vorteile auf einen Blick
- behandelt zivil-, bußgeld-, verwaltungs- und strafrechtliche Gesichtspunkte
- mit Praxistipps und Berechnungsbeispielen nach 2. KostRMoG
- Behandlung von Rechtsschutzmandaten
Zielgruppe
Für Anwälte und mit der Gebührenabrechnung betraute Kanzleimitarbeiter.
Rechtsanwalt Norbert Schneider ist einer der versiertesten Praktiker im Bereich des Gebührenrechts. Er hat zahlreiche Werke zum RVG veröffentlicht. Er ist Mitherausgeber der ´AGS -Zeitschrift für das gesamte Gebührenrecht und Anwaltsmanagement´. Sein Know-how gibt er in vielen Praktikerseminaren weiter. Zudem ist er Mitglied des DAV-Ausschusses ´RVG und Gerichtskosten´.