17-19 UWG geregelten Recht des Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes wird auf Grundlage von EU-Vorschriften in einem eigenen Gesetz neu geregelt. Der Verrat von Geschäftsgeheimnissen kostet die Wirtschaft jährlich Unsummen. Die Eigenständigkeit dieser Rechtsmaterie macht entsprechend einen neuartigen Kommentar unabdingbar. Vorteile auf einen Blick - hochaktuell - von führenden Fachleuten kommentiert Zielgruppe Für Wirtschaftsjuristen, Markenrechtler, Anwälte und Richter.